RS Vwgh 2012/3/22 2010/07/0115

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Veröffentlicht am 22.03.2012
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0198 E 1. März 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine dem Gesetz entsprechende Bescheidbegründung muß zu widersprechenden Beweisergebnissen im einzelnen Stellung nehmen und schlüssig darlegen, was die Behörde veranlaßt hat, dem einen Beweismittel mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar 1966, S 335).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070115.X04

Im RIS seit

02.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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