Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §121 Abs1;Rechtssatz
Der Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach § 121 Abs. 1 WRG 1959 und des dieses abschließenden Bescheides ist die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung. Folglich kann mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden.Der Gegenstand des Überprüfungsverfahrens nach Paragraph 121, Absatz eins, WRG 1959 und des dieses abschließenden Bescheides ist die Feststellung der Übereinstimmung der ausgeführten Anlage mit der erteilten Bewilligung. Folglich kann mit Einwendungen in diesem Verfahren nur die Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit dem bewilligten Projekt geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070038.X03Im RIS seit
24.04.2012Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013