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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Die Verwendung eines Ausländers iSd § 2 Abs. 2 AuslBG beginnt nicht erst zwingend bei der unmittelbaren Arbeitsaufnahme am Ort der vom Beschäftiger zu erbringenden Leistung (z.B. Baustelle) und endet auch nicht zwingend mit Arbeitsniederlegung an demselben. Vielmehr kann auch das Lenken eines Firmenfahrzeuges auf der Hinfahrt zur Baustelle bzw. auf der Rückfahrt zum Sitz des beschäftigenden Unternehmens - wenn auch die übrigen Voraussetzungen für eine Beschäftigung vorliegen - eine Verwendung iSd § 2 Abs. 2 AuslBG darstellen (vgl. E 30. Juni 2004, 2002/09/0118).Die Verwendung eines Ausländers iSd Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG beginnt nicht erst zwingend bei der unmittelbaren Arbeitsaufnahme am Ort der vom Beschäftiger zu erbringenden Leistung (z.B. Baustelle) und endet auch nicht zwingend mit Arbeitsniederlegung an demselben. Vielmehr kann auch das Lenken eines Firmenfahrzeuges auf der Hinfahrt zur Baustelle bzw. auf der Rückfahrt zum Sitz des beschäftigenden Unternehmens - wenn auch die übrigen Voraussetzungen für eine Beschäftigung vorliegen - eine Verwendung iSd Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG darstellen vergleiche E 30. Juni 2004, 2002/09/0118).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009090214.X03Im RIS seit
20.04.2012Zuletzt aktualisiert am
30.01.2014