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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §52;Rechtssatz
Der Wortlaut des § 68 Abs. 1 BArbSchV 1994 stellt unmissverständlich auf das Befestigen von Konsolen ab und verlangt in diesem Zusammenhang den Ausschluss eines unbeabsichtigten Lösens der Konsole. Dass diese aus § 68 Abs. 1 BArbSchV 1994 resultierende Verpflichtung nur dann einen Arbeitgeber trifft, wenn die befestigte Konsole durch einen Statiker geprüft und freigegeben wurde, kann dieser Vorschrift jedoch nicht entnommen werden.Der Wortlaut des Paragraph 68, Absatz eins, BArbSchV 1994 stellt unmissverständlich auf das Befestigen von Konsolen ab und verlangt in diesem Zusammenhang den Ausschluss eines unbeabsichtigten Lösens der Konsole. Dass diese aus Paragraph 68, Absatz eins, BArbSchV 1994 resultierende Verpflichtung nur dann einen Arbeitgeber trifft, wenn die befestigte Konsole durch einen Statiker geprüft und freigegeben wurde, kann dieser Vorschrift jedoch nicht entnommen werden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010020263.X01Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012