RS Vwgh 2012/3/23 2010/02/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AVG §52;
BArbSchV 1994 §68 Abs1;
VwRallg;
  1. AVG § 52 heute
  2. AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025
  3. AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  4. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  5. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  6. AVG § 52 gültig von 01.07.1995 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  7. AVG § 52 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 68 Abs. 1 BArbSchV 1994 stellt unmissverständlich auf das Befestigen von Konsolen ab und verlangt in diesem Zusammenhang den Ausschluss eines unbeabsichtigten Lösens der Konsole. Dass diese aus § 68 Abs. 1 BArbSchV 1994 resultierende Verpflichtung nur dann einen Arbeitgeber trifft, wenn die befestigte Konsole durch einen Statiker geprüft und freigegeben wurde, kann dieser Vorschrift jedoch nicht entnommen werden.Der Wortlaut des Paragraph 68, Absatz eins, BArbSchV 1994 stellt unmissverständlich auf das Befestigen von Konsolen ab und verlangt in diesem Zusammenhang den Ausschluss eines unbeabsichtigten Lösens der Konsole. Dass diese aus Paragraph 68, Absatz eins, BArbSchV 1994 resultierende Verpflichtung nur dann einen Arbeitgeber trifft, wenn die befestigte Konsole durch einen Statiker geprüft und freigegeben wurde, kann dieser Vorschrift jedoch nicht entnommen werden.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010020263.X01

Im RIS seit

02.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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