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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die Rechtskraft des Bescheides nach § 68 LuftfahrtG ist noch nicht hinreichende Voraussetzung der Enteignung eines innerhalb der neuen Flugplatzgrenzen liegenden Grundstücks, solange nicht feststeht, dass dieses Grundstück für die Umsetzung eines konkreten Projekts im Rahmen der neuen Widmung erforderlich ist.Die Rechtskraft des Bescheides nach Paragraph 68, LuftfahrtG ist noch nicht hinreichende Voraussetzung der Enteignung eines innerhalb der neuen Flugplatzgrenzen liegenden Grundstücks, solange nicht feststeht, dass dieses Grundstück für die Umsetzung eines konkreten Projekts im Rahmen der neuen Widmung erforderlich ist.
Schlagworte
EnteignungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030142.X07Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015