RS Vwgh 2012/3/26 2009/03/0142

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Veröffentlicht am 26.03.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §68;
LuftfahrtG 1958 §97;
LuftfahrtG 1958 §99;

Rechtssatz

Die Rechtskraft des Bescheides nach § 68 LuftfahrtG ist noch nicht hinreichende Voraussetzung der Enteignung eines innerhalb der neuen Flugplatzgrenzen liegenden Grundstücks, solange nicht feststeht, dass dieses Grundstück für die Umsetzung eines konkreten Projekts im Rahmen der neuen Widmung erforderlich ist.Die Rechtskraft des Bescheides nach Paragraph 68, LuftfahrtG ist noch nicht hinreichende Voraussetzung der Enteignung eines innerhalb der neuen Flugplatzgrenzen liegenden Grundstücks, solange nicht feststeht, dass dieses Grundstück für die Umsetzung eines konkreten Projekts im Rahmen der neuen Widmung erforderlich ist.

Schlagworte

Enteignung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009030142.X07

Im RIS seit

02.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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