RS Vwgh 2012/3/26 2009/03/0142

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Veröffentlicht am 26.03.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §97;
LuftfahrtG 1958 §99 Abs1;

Rechtssatz

Auch im Enteignungsverfahren nach dem LuftfahrtG ist Voraussetzung für die Enteignung nicht nur ein öffentliches Interesse daran, sondern auch der Nachweis, dass die Einbeziehung der betreffenden Liegenschaft für das konkrete Vorhaben (hier: im Rahmen der Erweiterung eines Flughafens) tatsächlich erforderlich ist (Hinweis E vom 14. März 1975,1997/74 und 2034/74, wonach der diesbezügliche Nachweis nicht schon dadurch erbracht wird, dass das betreffende Grundstück innerhalb der neuen Flugplatzgrenzen liegt, sondern es vielmehr auch erforderlich ist, dass es für konkrete Erweiterungsvorhaben unbedingt benötigt wird).

Schlagworte

Enteignung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009030142.X06

Im RIS seit

02.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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