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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Eigentümer von Grundstücken, die für Zwecke der Luftfahrt (sei es für den Flughafen im engeren Sinn, sei es für die Sicherheitszone) in Anspruch genommen werden sollen, haben in einem Verfahren nach §§ 68 ff. LuftfahrtG Parteistellung; ein solches Verfahren ist auch bei einer Änderung des bescheidmäßig festgelegten Betriebsumfangs zu führen (Hinweis E vom 25. Jänner 1995,93/03/0188).Eigentümer von Grundstücken, die für Zwecke der Luftfahrt (sei es für den Flughafen im engeren Sinn, sei es für die Sicherheitszone) in Anspruch genommen werden sollen, haben in einem Verfahren nach Paragraphen 68, ff. LuftfahrtG Parteistellung; ein solches Verfahren ist auch bei einer Änderung des bescheidmäßig festgelegten Betriebsumfangs zu führen (Hinweis E vom 25. Jänner 1995,93/03/0188).
Schlagworte
öffentlicher Verkehr Fluglinien SchiffahrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030142.X01Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015