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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Rechtssatz
Für das Vorliegen einer (relativen) Befangenheit iSd § 7 Abs. 1 Z. 4 AVG ist maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln. Die bloße Unhöflichkeit eines unterlassenen Grußes für sich alleine kann dafür nicht ausreichen.Für das Vorliegen einer (relativen) Befangenheit iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG ist maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln. Die bloße Unhöflichkeit eines unterlassenen Grußes für sich alleine kann dafür nicht ausreichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009100167.X01Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012