Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/18/0527 B 21. Jänner 2010 RS 3Stammrechtssatz
Bei fristgebundenen Eingaben kommt der richtigen Adressierung des Schriftstückes eine zentrale Bedeutung zu. Bei der Kontrolle eines solchen Schriftsatzes und seiner Unterfertigung durch den Rechtsvertreter ist daher eine besondere Sorgfalt geboten (Hinweis E 31. Jänner 2008, 2007/06/0330).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012080017.X01Im RIS seit
07.05.2012Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012