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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §14 Abs4;Rechtssatz
Dass bei einem Unternehmerwechsel iSd des § 14 Abs. 4 EStG 1988 nicht auf die Bilanz jenes Unternehmens abzustellen ist, das die Abfertigungsverpflichtungen übernommen hat, ist aus § 14 Abs. 5 leg. cit. nicht ableitbar (vgl. idS auch Damböck, ÖStZ 7 2000, 477 ff).Dass bei einem Unternehmerwechsel iSd des Paragraph 14, Absatz 4, EStG 1988 nicht auf die Bilanz jenes Unternehmens abzustellen ist, das die Abfertigungsverpflichtungen übernommen hat, ist aus Paragraph 14, Absatz 5, leg. cit. nicht ableitbar vergleiche idS auch Damböck, ÖStZ 7 2000, 477 ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008130091.X01Im RIS seit
27.04.2012Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012