RS Vwgh 2012/3/29 2011/23/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2012
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §53 Abs1;
FrPolG 2005 §59 Abs1;
VwGG §33 Abs1;
  1. VwGG § 33 heute
  2. VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 33 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/21/0240 B 29. April 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Ausreise des Fremden aus dem Bundesgebiet ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Ausweisung nachträglich weggefallen. Mit der Ausreise des Fremden wird eine gegen ihn verhängte Ausweisung nämlich gemäß § 59 Abs. 1 erster Satz FrPolG 2005 gegenstandslos. Das Verfahren war daher - zumal trotz dazu eingeräumter Möglichkeit auch zur Frage einer weiter wirkenden Rechtsverletzung keine Stellungnahme erstattet wurde - in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen (vgl. B 29. September 2009, 2008/21/0646).Mit der Ausreise des Fremden aus dem Bundesgebiet ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Ausweisung nachträglich weggefallen. Mit der Ausreise des Fremden wird eine gegen ihn verhängte Ausweisung nämlich gemäß Paragraph 59, Absatz eins, erster Satz FrPolG 2005 gegenstandslos. Das Verfahren war daher - zumal trotz dazu eingeräumter Möglichkeit auch zur Frage einer weiter wirkenden Rechtsverletzung keine Stellungnahme erstattet wurde - in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 33, Absatz eins, VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen vergleiche B 29. September 2009, 2008/21/0646).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011230265.X01

Im RIS seit

05.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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