RS Vwgh 2012/3/29 2011/15/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2012
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10a Abs3;
EStG 1988 §7;
  1. EStG 1988 § 10a gültig von 05.10.2002 bis 14.02.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 10/2022
  2. EStG 1988 § 10a gültig von 27.04.2002 bis 04.10.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2002
  3. EStG 1988 § 10a gültig von 01.05.1996 bis 26.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1996
  4. EStG 1988 § 10a gültig von 01.12.1993 bis 30.04.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993
  5. EStG 1988 § 10a gültig von 21.04.1993 bis 30.11.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 253/1993

Rechtssatz

Im Gegensatz zu § 7 EStG 1988 regelt § 10a Abs. 3 EStG 1988 eine Sonderabschreibung in Form einer vorzeitigen Abschreibung von 7 % der Herstellungskosten bzw. Teilherstellungskosten. § 10a Abs. 3 EStG 1988 enthält weder einen Hinweis auf eine mehrfach vorzunehmende vorzeitige Abschreibung noch einen solchen auf die Abschreibung der gesamten Herstellungskosten mit dem Satz der vorzeitigen Abschreibung von 7 %. § 10a Abs. 3 EStG 1988 kann daher nur die Bedeutung beigemessen werden, dass von begünstigten Herstellungskosten einmalig eine vorzeitige Abschreibung eingeräumt ist.Im Gegensatz zu Paragraph 7, EStG 1988 regelt Paragraph 10 a, Absatz 3, EStG 1988 eine Sonderabschreibung in Form einer vorzeitigen Abschreibung von 7 % der Herstellungskosten bzw. Teilherstellungskosten. Paragraph 10 a, Absatz 3, EStG 1988 enthält weder einen Hinweis auf eine mehrfach vorzunehmende vorzeitige Abschreibung noch einen solchen auf die Abschreibung der gesamten Herstellungskosten mit dem Satz der vorzeitigen Abschreibung von 7 %. Paragraph 10 a, Absatz 3, EStG 1988 kann daher nur die Bedeutung beigemessen werden, dass von begünstigten Herstellungskosten einmalig eine vorzeitige Abschreibung eingeräumt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011150196.X01

Im RIS seit

27.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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