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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §8 Abs2;Rechtssatz
Allein auf Grund der unwidersprochenen Hinnahme der Gehaltskürzung kann nicht mit der für die Erbringung eines Beweises erforderlichen Sicherheit auf die Vornahme einer wirksamen Zustellung der Erledigung, mit der die Beamtin auf eine niedrigere Verwendungsgruppe ernannt wurde, geschlossen werden.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120179.X02Im RIS seit
25.04.2012Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012