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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit einer Überstellung von der Verwendungsgruppe L2a1 in die Verwendungsgruppe L1 ist keine Parteistellung gegeben, und zwar auch dann nicht, wenn der Lehrer bereits an einer höheren Schule verwendet wird (Hinweis E vom 26. Juni 2002, 2002/12/0176).
Schlagworte
DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120147.X02Im RIS seit
25.04.2012Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012