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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §36;Rechtssatz
Unzutreffend ist die Auffassung der Behörde, wonach mit ein und demselben organisatorisch eingerichteten Arbeitsplatz einer Dienststelle immer nur ein Beamter rechtswirksam betraut sein könne (vgl. zur Möglichkeit rechtswirksamer Doppelbetrauungen infolge rechtswidrigen Behördenverhaltens auch das E vom 16. Dezember 2009, 2009/12/0010, bzw. den Bescheid der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt vom 30. September 2005, Zl. 116/17-BK/05).Unzutreffend ist die Auffassung der Behörde, wonach mit ein und demselben organisatorisch eingerichteten Arbeitsplatz einer Dienststelle immer nur ein Beamter rechtswirksam betraut sein könne vergleiche zur Möglichkeit rechtswirksamer Doppelbetrauungen infolge rechtswidrigen Behördenverhaltens auch das E vom 16. Dezember 2009, 2009/12/0010, bzw. den Bescheid der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt vom 30. September 2005, Zl. 116/17-BK/05).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120145.X04Im RIS seit
25.04.2012Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012