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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs3;Rechtssatz
Durchlaufende Posten sind grundsätzlich über Verlangen der Abgabenbehörde nach Art und Umfang nachzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009150034.X02Im RIS seit
26.04.2012Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012