RS Vwgh 2012/4/10 2010/06/0134

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Veröffentlicht am 10.04.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
95/03 Vermessungsrecht

Norm

ABGB §871;
VermG 1968 §43 Abs6;
VwRallg;
  1. ABGB § 871 heute
  2. ABGB § 871 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Sollte die Beschwerdeführerin die Zustimmungserklärung gemäß § 43 Abs. 6 VermG 1968 im Irrtum über den Grenzverlauf abgegeben haben, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Irrtum gegebenenfalls durch eine gerichtliche Anfechtung geltend gemacht werden müsste (Hinweis E vom 15. September 2009, 2007/06/0317).Sollte die Beschwerdeführerin die Zustimmungserklärung gemäß Paragraph 43, Absatz 6, VermG 1968 im Irrtum über den Grenzverlauf abgegeben haben, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Irrtum gegebenenfalls durch eine gerichtliche Anfechtung geltend gemacht werden müsste (Hinweis E vom 15. September 2009, 2007/06/0317).

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010060134.X01

Im RIS seit

02.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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