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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §871;Rechtssatz
Sollte die Beschwerdeführerin die Zustimmungserklärung gemäß § 43 Abs. 6 VermG 1968 im Irrtum über den Grenzverlauf abgegeben haben, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Irrtum gegebenenfalls durch eine gerichtliche Anfechtung geltend gemacht werden müsste (Hinweis E vom 15. September 2009, 2007/06/0317).Sollte die Beschwerdeführerin die Zustimmungserklärung gemäß Paragraph 43, Absatz 6, VermG 1968 im Irrtum über den Grenzverlauf abgegeben haben, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Irrtum gegebenenfalls durch eine gerichtliche Anfechtung geltend gemacht werden müsste (Hinweis E vom 15. September 2009, 2007/06/0317).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060134.X01Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014