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L82000 BauordnungNorm
AVG §38;Rechtssatz
§ 16 Abs. 3 Slbg BauPolG 1997 bezieht sich auf den Fall der Herstellung einer baulichen Maßnahme ohne Bewilligung. Die Bewilligungspflicht stellt im Verfahren eine Vorfrage dar.Paragraph 16, Absatz 3, Slbg BauPolG 1997 bezieht sich auf den Fall der Herstellung einer baulichen Maßnahme ohne Bewilligung. Die Bewilligungspflicht stellt im Verfahren eine Vorfrage dar.
Schlagworte
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060078.X02Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013