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L82000 BauordnungRechtssatz
Die "Miteigentümerschaft" als solche ist keine juristische Person, Parteistellung kann daher nur den einzelnen Miteigentümern zukommen (Hinweis E vom 18. Mai 1995, 94/06/0191).
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060078.X01Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013