RS Vwgh 2012/4/10 2010/06/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2012
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die "Miteigentümerschaft" als solche ist keine juristische Person, Parteistellung kann daher nur den einzelnen Miteigentümern zukommen (Hinweis E vom 18. Mai 1995, 94/06/0191).

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010060078.X01

Im RIS seit

02.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten