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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
§ 26 Abs. 1 Stmk. BauG 1995 räumt dem Nachbarn kein Recht auf Einhaltung der im Flächenwidmungsplan festgesetzten höchstzulässigen Dichte ein (Hinweis E vom 25. April 2006, 2004/06/0197, mwN), auch nicht auf gesetzmäßige Handhabung des der Behörde zukommenden Planungsermessens bei der Bewilligung des gegenständlichen Vorhabens, mit dem die im Flächenwidmungsplan festgelegte Dichte überschritten wird (Hinweis Erkenntnisse vom 15. April 2010, 2009/06/0267, und vom 27. November 2007, 2006/06/0307).Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG 1995 räumt dem Nachbarn kein Recht auf Einhaltung der im Flächenwidmungsplan festgesetzten höchstzulässigen Dichte ein (Hinweis E vom 25. April 2006, 2004/06/0197, mwN), auch nicht auf gesetzmäßige Handhabung des der Behörde zukommenden Planungsermessens bei der Bewilligung des gegenständlichen Vorhabens, mit dem die im Flächenwidmungsplan festgelegte Dichte überschritten wird (Hinweis Erkenntnisse vom 15. April 2010, 2009/06/0267, und vom 27. November 2007, 2006/06/0307).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060077.X01Im RIS seit
02.05.2012Zuletzt aktualisiert am
01.06.2012