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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Der Umstand, dass Bauausführungen typischerweise geeignet sind, Lärm- und Staubbelästigungen auf Nachbargrundstücken herbeizuführen, kann nicht zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung führen, weil für den Regelfall § 30 Abs. 1 VwGG bestimmt, dass Beschwerden eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 4. April 2007, Zl. AW 2007/05/0006, mwN).Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Der Umstand, dass Bauausführungen typischerweise geeignet sind, Lärm- und Staubbelästigungen auf Nachbargrundstücken herbeizuführen, kann nicht zur Gewährung der aufschiebenden Wirkung führen, weil für den Regelfall Paragraph 30, Absatz eins, VwGG bestimmt, dass Beschwerden eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 4. April 2007, Zl. AW 2007/05/0006, mwN).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:AW2012050016.A01Im RIS seit
31.08.2012Zuletzt aktualisiert am
03.09.2012