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27/01 RechtsanwälteNorm
DStNov Rechtsanwälte 1906 Art8;Rechtssatz
§ 10 Abs. 2 und 3 VVG regelt lediglich die Berufung gegen Vollstreckungsverfügungen, eröffnet aber nicht einen Rechtszug gegen Rückstandsausweise.Paragraph 10, Absatz 2 und 3 VVG regelt lediglich die Berufung gegen Vollstreckungsverfügungen, eröffnet aber nicht einen Rechtszug gegen Rückstandsausweise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012010049.X02Im RIS seit
17.05.2012Zuletzt aktualisiert am
17.08.2012