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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die bf Partei hat in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor der belangten Behörde vorgebracht, dass die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligte die verfahrensgegenständliche Zulassung erschlichen habe. Zum Beweis für dieses Vorbringen hat die bf Partei die Einvernahme zweier näher bezeichneter Personen beantragt. Der belangten Behörde kann daher im vorliegenden Fall nicht darin gefolgt werden, dass der Wiederaufnahmeantrag - ohne Prüfung, ob die geltend gemachten Umstände tatsächlich vorlagen und einen tauglichen Wiederaufnahmegrund darstellten - schon allein deshalb abzuweisen war, weil das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes nicht ausreichend schlüssig und konkret dargelegt worden wäre. Da die Beschwerde somit, wäre das Rechtsschutzinteresse nicht nachträglich weggefallen, erfolgreich gewesen wäre, war der bf Partei gemäß § 58 Abs 2 VwGG Kostenersatz zuzusprechen.Die bf Partei hat in ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor der belangten Behörde vorgebracht, dass die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligte die verfahrensgegenständliche Zulassung erschlichen habe. Zum Beweis für dieses Vorbringen hat die bf Partei die Einvernahme zweier näher bezeichneter Personen beantragt. Der belangten Behörde kann daher im vorliegenden Fall nicht darin gefolgt werden, dass der Wiederaufnahmeantrag - ohne Prüfung, ob die geltend gemachten Umstände tatsächlich vorlagen und einen tauglichen Wiederaufnahmegrund darstellten - schon allein deshalb abzuweisen war, weil das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes nicht ausreichend schlüssig und konkret dargelegt worden wäre. Da die Beschwerde somit, wäre das Rechtsschutzinteresse nicht nachträglich weggefallen, erfolgreich gewesen wäre, war der bf Partei gemäß Paragraph 58, Absatz 2, VwGG Kostenersatz zuzusprechen.
Schlagworte
Zuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011030087.X01Im RIS seit
11.07.2012Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012