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25/02 StrafvollzugNorm
FrPolG 2005 §56;Rechtssatz
Aus dem Status als "Freigänger" während der Strafhaft lässt sich keine maßgebliche Minderung der sich aus dem strafbaren Vorverhalten ergebenden Gefährdung ableiten (vgl. E 12. Oktober 2010, 2010/21/0335).Aus dem Status als "Freigänger" während der Strafhaft lässt sich keine maßgebliche Minderung der sich aus dem strafbaren Vorverhalten ergebenden Gefährdung ableiten vergleiche E 12. Oktober 2010, 2010/21/0335).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010210507.X01Im RIS seit
04.06.2012Zuletzt aktualisiert am
22.07.2016