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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/03/0095 E 19. April 2012Rechtssatz
Das Vorbringen des Beschwerdeführers eine "rechtliche Richtlinie und ein Konzept für die Zukunft" schaffen zu wollen, legt nicht dar, dass der angefochtene Bescheid, mit dem der Antrag auf Erteilung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung zur Durchführung von Außenabflügen und Außenlandungen für einen bestimmten - mittlerweile abgelaufenen - Zeitraum abgewiesen wurde, Rechtswirkungen entfaltet, die die Rechtsphäre des Beschwerdeführers weiterhin nachteilig berühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009030026.X01Im RIS seit
16.05.2012Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015