RS Vwgh 2012/4/19 2008/18/0597

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §125 Abs14 idF 2011/I/038;
FrPolG 2005 §52 idF 2011/I/038;
FrPolG 2005 §53;
VwGG §33 Abs1;
VwRallg;
  1. VwGG § 33 heute
  2. VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 33 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/21/0013 B 15. Dezember 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Vor dem Hintergrund der Befolgung - durch Ausreise - der seinerzeitigen Ausweisung, die nunmehr gemäß § 125 Abs. 14 FrPolG 2005 idF FrÄG 2011 als Rückkehrentscheidung (ohne Einreiseverbot) gilt, durch die Fremden ist nicht ersichtlich, dass noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über die vorliegende Beschwerde bestünde. Das Verfahren war daher in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen.Vor dem Hintergrund der Befolgung - durch Ausreise - der seinerzeitigen Ausweisung, die nunmehr gemäß Paragraph 125, Absatz 14, FrPolG 2005 in der Fassung FrÄG 2011 als Rückkehrentscheidung (ohne Einreiseverbot) gilt, durch die Fremden ist nicht ersichtlich, dass noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über die vorliegende Beschwerde bestünde. Das Verfahren war daher in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 33, Absatz eins, VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2008180597.X01

Im RIS seit

12.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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