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25/02 StrafvollzugNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4 idF 2006/I/090;Rechtssatz
Die Anordnungen des § 106 Abs. 1 erster Satz StVG und des § 106 Abs. 3 erster Satz leg. cit. stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander. Dennoch erscheint nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes der Vorwurf einer verspäteten Benachrichtigung des Anstaltsleiters von der Flucht eines Strafgefangenen berechtigt, weil § 106 Abs. 1 erster Satz StVG ein 20minütiges Zuwarten mit der Erfüllung der Pflicht nach Abs. 3 erster Satz leg. cit. keinesfalls zu rechtfertigen vermag.Die Anordnungen des Paragraph 106, Absatz eins, erster Satz StVG und des Paragraph 106, Absatz 3, erster Satz leg. cit. stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander. Dennoch erscheint nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes der Vorwurf einer verspäteten Benachrichtigung des Anstaltsleiters von der Flucht eines Strafgefangenen berechtigt, weil Paragraph 106, Absatz eins, erster Satz StVG ein 20minütiges Zuwarten mit der Erfüllung der Pflicht nach Absatz 3, erster Satz leg. cit. keinesfalls zu rechtfertigen vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120165.X01Im RIS seit
18.05.2012Zuletzt aktualisiert am
26.09.2014