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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §163 Abs2 idF 1997/I/109;Rechtssatz
Dadurch dass eine Emeritierung gemäß § 163 Abs. 2 BDG 1979 in der Fassung der 2. BDG-Novelle 1997 nur mit Zustimmung des Universitäts(Hochschul)professors erfolgen kann, ist dessen Abwehrrecht gegen die Emeritierung im Gesetz verankert. Weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien sind Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber dem Universitäts(Hochschul)professor ein subjektives Recht auf Emeritierung oder auf fehlerfreies Ermessen in der Versagung der Emeritierung einräumen wollte. Gegen diese Annahme spricht insbesondere auch der Umstand, dass § 163 Abs. 2-5 BDG 1979 bei der dort umschriebenen Entscheidung keine Berücksichtigung der für eine Verlängerung sprechenden Interessen des Universitätsprofessors anordnet (Hinweis E vom 1. März 2012, 2011/12/0152), sowie, dass im Gesetz - anders als noch in der Regierungsvorlage - ein Antragsrecht des Universitätsprofessors nicht vorgesehen ist.Dadurch dass eine Emeritierung gemäß Paragraph 163, Absatz 2, BDG 1979 in der Fassung der 2. BDG-Novelle 1997 nur mit Zustimmung des Universitäts(Hochschul)professors erfolgen kann, ist dessen Abwehrrecht gegen die Emeritierung im Gesetz verankert. Weder im Gesetz noch in den Gesetzesmaterialien sind Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber dem Universitäts(Hochschul)professor ein subjektives Recht auf Emeritierung oder auf fehlerfreies Ermessen in der Versagung der Emeritierung einräumen wollte. Gegen diese Annahme spricht insbesondere auch der Umstand, dass Paragraph 163, Absatz 2 -, 5, BDG 1979 bei der dort umschriebenen Entscheidung keine Berücksichtigung der für eine Verlängerung sprechenden Interessen des Universitätsprofessors anordnet (Hinweis E vom 1. März 2012, 2011/12/0152), sowie, dass im Gesetz - anders als noch in der Regierungsvorlage - ein Antragsrecht des Universitätsprofessors nicht vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008120141.X02Im RIS seit
18.05.2012Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012