RS Vwgh 2012/4/24 2012/09/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2012
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Unter Notruf ist ein (meist telefonisch oder per Funk übermittelter) Hilferuf (bei Gefahr für Menschenleben) zu verstehen.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012090021.X02

Im RIS seit

23.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten