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E1PNorm
12010P/TXT Grundrechte Charta Art7;Rechtssatz
Ob allenfalls eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder der in Art. 8 Abs. 1 MRK eingeräumten Rechte zu erteilen wäre, ist nicht im Verfahren nach dem AuslBG zu prüfen.Ob allenfalls eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der in Artikel 7, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder der in Artikel 8, Absatz eins, MRK eingeräumten Rechte zu erteilen wäre, ist nicht im Verfahren nach dem AuslBG zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012090003.X03Im RIS seit
17.05.2012Zuletzt aktualisiert am
30.01.2014