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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/08/0116 E 20. Oktober 1992 RS 5Stammrechtssatz
Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von § 66 Abs 2 AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von Paragraph 66, Absatz 2, AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070147.X04Im RIS seit
31.05.2012Zuletzt aktualisiert am
02.06.2016