RS Vwgh 2012/4/26 2010/07/0147

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Veröffentlicht am 26.04.2012
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0116 E 20. Oktober 1992 RS 5

Stammrechtssatz

Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von § 66 Abs 2 AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von Paragraph 66, Absatz 2, AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070147.X04

Im RIS seit

31.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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