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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Wird schon im Spruch eines Bescheids auch der Grund für eine Zurückweisung ausdrücklich zitiert (hier: "wegen Präklusion"), ist eine Umdeutung in eine Abweisung damit wegen der Eindeutigkeit des Spruches nicht mehr möglich (Hinweis E 30. September 1986, 85/05/0005).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070137.X01Im RIS seit
30.05.2012Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012