RS Vwgh 2012/4/26 2010/07/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2012
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
UVPG 2000 §19;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird schon im Spruch eines Bescheids auch der Grund für eine Zurückweisung ausdrücklich zitiert (hier: "wegen Präklusion"), ist eine Umdeutung in eine Abweisung damit wegen der Eindeutigkeit des Spruches nicht mehr möglich (Hinweis E 30. September 1986, 85/05/0005).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010070137.X01

Im RIS seit

30.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten