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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Ist die Beschwerdeführerin eine Wassergenossenschaft und keine Gemeinde, kann sie ein Recht nach § 13 Abs 3 WRG 1959 (auf Sicherung des für Zwecke des Haus- und Wirtschaftsbedarfes der Bewohner erforderlichen Wassers) nicht erfolgreich für sich in Anspruch nehmen.Ist die Beschwerdeführerin eine Wassergenossenschaft und keine Gemeinde, kann sie ein Recht nach Paragraph 13, Absatz 3, WRG 1959 (auf Sicherung des für Zwecke des Haus- und Wirtschaftsbedarfes der Bewohner erforderlichen Wassers) nicht erfolgreich für sich in Anspruch nehmen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010070127.X03Im RIS seit
30.05.2012Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012