RS Vwgh 2012/4/26 2009/15/0220

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Veröffentlicht am 26.04.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines Missbrauchs iSd § 22 Abs. 1 BAO sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären.Bei Vorliegen eines Missbrauchs iSd Paragraph 22, Absatz eins, BAO sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009150220.X06

Im RIS seit

24.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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