RS Vwgh 2012/4/26 2009/15/0220

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2012
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt die Ansicht geteilt, dass ein Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft in einer "Steueroase" (etwa auf den Kanalinseln) zur Gewährung von Darlehen innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, unangemessen ist (dies auch insbesondere zur "Veranlagung" der aus Beteiligungsveräußerungen eines österreichischen Unternehmens resultierenden Liquiditätsüberschüsse über eine ausländische Gesellschaft; vgl. das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0031). Dabei erfüllt nicht schon die Gesellschaftsgründung an sich den Tatbestand des Missbrauchs, sondern erst die hinzutretende wirtschaftlich unangemessene Umleitung von Geldern (vgl. das hg. Erkenntnis vom 1. Oktober 2008, 2006/13/0036, mwN).Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt die Ansicht geteilt, dass ein Zwischenschalten einer Tochtergesellschaft in einer "Steueroase" (etwa auf den Kanalinseln) zur Gewährung von Darlehen innerhalb eines Konzerns, ohne dass von dieser Gesellschaft insoweit eine wirtschaftliche Funktion erfüllt wird, unangemessen ist (dies auch insbesondere zur "Veranlagung" der aus Beteiligungsveräußerungen eines österreichischen Unternehmens resultierenden Liquiditätsüberschüsse über eine ausländische Gesellschaft; vergleiche das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0031). Dabei erfüllt nicht schon die Gesellschaftsgründung an sich den Tatbestand des Missbrauchs, sondern erst die hinzutretende wirtschaftlich unangemessene Umleitung von Geldern vergleiche das hg. Erkenntnis vom 1. Oktober 2008, 2006/13/0036, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009150220.X05

Im RIS seit

24.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten