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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 27. Jänner 2010, 2010/15/0197 ausführt, ist es Aufgabe der beiden Instanzen des Verwaltungsverfahrens, Sachverhaltsfeststellungen über die Umstände der Nutzung des Wirtschaftsgutes zu treffen. Die Abgabenbehörden dürfen sich in der Regel nicht allein auf die Darstellung des Steuerpflichtigen stützen, wenn es an entsprechenden Nachweisen für dessen Sachvortrag fehlt. Der Steuerpflichtige hat entsprechende Nachweise zu erbringen, die Abgabenbehörden haben dazu Feststellungen zu treffen (ebenso der Beschluss des Großen Senates des BFH vom 21. September 2009, GrS 1/06, Rz 126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009150088.X02Im RIS seit
24.05.2012Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016