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21/01 HandelsrechtNorm
GSVG 1978 §2 Abs1 Z4 idF 1998/I/139;Rechtssatz
Aus der vertraglichen Zurverfügungstellung von Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich keine über die in den §§ 161 ff UGB geregelten Befugnisse eines Kommanditisten hinausgehenden Einflussmöglichkeiten auf den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb abgeleitet werden (Hinweis: E 28. März 2012, 2009/08/0205).Aus der vertraglichen Zurverfügungstellung von Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich keine über die in den Paragraphen 161, ff UGB geregelten Befugnisse eines Kommanditisten hinausgehenden Einflussmöglichkeiten auf den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb abgeleitet werden (Hinweis: E 28. März 2012, 2009/08/0205).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080182.X03Im RIS seit
01.06.2012Zuletzt aktualisiert am
18.02.2016