RS Vwgh 2012/5/3 2012/06/0061

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2012
beobachten
merken

Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 2001 §25 Abs3 lita;
BauRallg;
ROG Tir 2011 §41;
ROG Tir 2011 §42;

Rechtssatz

Gemäß § 25 Abs. 3 lit. a Tir BauO 2001 kommt dem Nachbarn ein Mitspracherecht hinsichtlich der Festlegungen des Flächenwidmungsplanes zu, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist. Daraus ergibt sich, dass dem Nachbarn kein Mitspracherecht hinsichtlich der Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Flächenwidmungsplan schlechthin zusteht, sondern nur insoweit, als mit der Flächenwidmung ein Immissionsschutz verbunden ist. Die Flächenwidmung Freiland gewährt - auch in der neuen Fassung LGBl. Nr. 47/2011 - keinen Immissionsschutz (siehe zur alten Fassung das E vom 30. März 2004, 2003/06/0065).Gemäß Paragraph 25, Absatz 3, Litera a, Tir BauO 2001 kommt dem Nachbarn ein Mitspracherecht hinsichtlich der Festlegungen des Flächenwidmungsplanes zu, soweit damit ein Immissionsschutz verbunden ist. Daraus ergibt sich, dass dem Nachbarn kein Mitspracherecht hinsichtlich der Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Flächenwidmungsplan schlechthin zusteht, sondern nur insoweit, als mit der Flächenwidmung ein Immissionsschutz verbunden ist. Die Flächenwidmung Freiland gewährt - auch in der neuen Fassung Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2011, - keinen Immissionsschutz (siehe zur alten Fassung das E vom 30. März 2004, 2003/06/0065).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012060061.X01

Im RIS seit

24.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten