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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995 §118 Abs2 Z11;Rechtssatz
Zum Nachweis der finanziellen Undurchführbarkeit der Beseitigung von Baugebrechen genügt es nicht, dass der Eigentümer die zur Schadensbehebung (Beseitigung) erforderlichen Mittel nicht besitzt. Es muss vielmehr nachgewiesen haben, dass er sich die hiefür erforderlichen Mittel nicht beschaffen habe können (Hinweis E vom 25. Jänner 2000, 96/05/0007). Zu einem derartigen Vorbringen muss der Beschuldigte auch nicht von der Verwaltungsstrafbehörde aufgefordert werden.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010060190.X02Im RIS seit
30.05.2012Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012