Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/05/0204 E 12. April 1988 RS 1Stammrechtssatz
Wurde eine Berufung "als unzulässig zurückgewiesen", also ein verfahrensrechtl Bescheid erlassen, so kann nur die Frage der Rechtmässigkeit dieser Zurückweisung Thema des verwaltungsgerichtl Verfahrens sein (hier war daher nicht zu erörtern, ob die Behörde I. Instanz zu Recht von einem Anwendungsfall des § 49 Abs 1 Wr BauO ausgegangen ist und auf das diesbezügliche Beschwerdevorbringen war daher nicht einzugehen).Wurde eine Berufung "als unzulässig zurückgewiesen", also ein verfahrensrechtl Bescheid erlassen, so kann nur die Frage der Rechtmässigkeit dieser Zurückweisung Thema des verwaltungsgerichtl Verfahrens sein (hier war daher nicht zu erörtern, ob die Behörde römisch eins. Instanz zu Recht von einem Anwendungsfall des Paragraph 49, Absatz eins, Wr BauO ausgegangen ist und auf das diesbezügliche Beschwerdevorbringen war daher nicht einzugehen).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009050305.X01Im RIS seit
12.06.2012Zuletzt aktualisiert am
27.07.2012