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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §46a Abs1 idF 2009/I/122;Rechtssatz
Die Ausstellung einer Karte für Geduldete nach § 46a Abs. 2 FrPolG 2005 idF FRÄG 2009 setzt voraus, dass der Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet geduldet ist. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus § 46a Abs. 1 legcit. Dort sind drei Konstellationen genannt. Insbesondere wird der Tatbestand des § 46a Abs. 1 Z 3 legcit (eine Abschiebung erscheint aus tatsächlichen, vom Fremden nicht zu vertretenden Gründen unmöglich) nicht erfüllt, wenn der Beschwerde gegen das über den Fremden verhängte Aufenthaltsverbot vom VwGH die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden war, da dieser Umstand die Abschiebung des Fremden nicht aus tatsächlichen Gründen unmöglich, sondern im Hinblick auf die Anordnung des § 30 Abs. 3 VwGG aus rechtlichen Gründen unzulässig, macht.Die Ausstellung einer Karte für Geduldete nach Paragraph 46 a, Absatz 2, FrPolG 2005 in der Fassung FRÄG 2009 setzt voraus, dass der Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet geduldet ist. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus Paragraph 46 a, Absatz eins, legcit. Dort sind drei Konstellationen genannt. Insbesondere wird der Tatbestand des Paragraph 46 a, Absatz eins, Ziffer 3, legcit (eine Abschiebung erscheint aus tatsächlichen, vom Fremden nicht zu vertretenden Gründen unmöglich) nicht erfüllt, wenn der Beschwerde gegen das über den Fremden verhängte Aufenthaltsverbot vom VwGH die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden war, da dieser Umstand die Abschiebung des Fremden nicht aus tatsächlichen Gründen unmöglich, sondern im Hinblick auf die Anordnung des Paragraph 30, Absatz 3, VwGG aus rechtlichen Gründen unzulässig, macht.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012210005.X01Im RIS seit
05.07.2012Zuletzt aktualisiert am
27.08.2012