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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Eine Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag vor Zurückweisung der Berufung als verspätet ist nicht geboten (vgl. E 16. Dezember 2009, 2009/12/0030).Eine Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag vor Zurückweisung der Berufung als verspätet ist nicht geboten vergleiche E 16. Dezember 2009, 2009/12/0030).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011210172.X01Im RIS seit
13.07.2012Zuletzt aktualisiert am
30.07.2012