RS Vwgh 2012/5/21 2009/10/0178

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Veröffentlicht am 21.05.2012
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Anwendung des § 68 Abs 1 AVG setzt das Vorliegen eines - bereits in formelle Rechtskraft erwachsenen - Bescheides voraus.Die Anwendung des Paragraph 68, Absatz eins, AVG setzt das Vorliegen eines - bereits in formelle Rechtskraft erwachsenen - Bescheides voraus.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009100178.X01

Im RIS seit

18.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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