RS Vwgh 2012/5/21 2008/10/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2012
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/06/0217 E 20. Mai 1998 RS 6

Stammrechtssatz

Gutachten anderer Behörden können in einem Verwaltungsverfahren herangezogen werden, wenn die Aufgabenstellung für den Gutachter in beiden Verfahren die gleiche ist.

Schlagworte

Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren Beweismittel Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2008100056.X02

Im RIS seit

14.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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