RS Vwgh 2012/5/22 2011/12/0158

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Veröffentlicht am 22.05.2012
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DienstrechtsG Krnt 1994 §38;
DienstrechtsG Krnt 1994 §40;

Rechtssatz

Die strittige Frage der Gebührlichkeit von Bezugsbestandteilen (hier: ein wirtschaftliches Interesse an Nebengebühren) ist im Rahmen eines besoldungsrechtlichen Streites zu beantworten, zu deren Klärung eine Feststellung über die Qualifikation einer Verwendungsänderung nichts beizutragen vermag.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011120158.X06

Im RIS seit

14.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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