RS Vwgh 2012/5/22 2011/12/0158

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Veröffentlicht am 22.05.2012
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DienstrechtsG Krnt 1994 §38;
DienstrechtsG Krnt 1994 §40;

Rechtssatz

Nach § 40 Krnt DienstrechtsG 1994 ist auch eine nach Abs. 4 leg. cit. qualifizierte Verwendungsänderung durch Weisung (der LReg) zu verfügen. Auch wenn die neue Verwendung des Beamten seiner bisherigen Verwendung nicht gleichzuhalten wäre, kann die bescheidförmige Feststellung über die Personalmaßnahme nur darin liegen, ob die Änderung der Verwendung zulässig war oder nicht.Nach Paragraph 40, Krnt DienstrechtsG 1994 ist auch eine nach Absatz 4, leg. cit. qualifizierte Verwendungsänderung durch Weisung (der LReg) zu verfügen. Auch wenn die neue Verwendung des Beamten seiner bisherigen Verwendung nicht gleichzuhalten wäre, kann die bescheidförmige Feststellung über die Personalmaßnahme nur darin liegen, ob die Änderung der Verwendung zulässig war oder nicht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011120158.X04

Im RIS seit

14.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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