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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach § 40 Krnt DienstrechtsG 1994 ist auch eine nach Abs. 4 leg. cit. qualifizierte Verwendungsänderung durch Weisung (der LReg) zu verfügen. Auch wenn die neue Verwendung des Beamten seiner bisherigen Verwendung nicht gleichzuhalten wäre, kann die bescheidförmige Feststellung über die Personalmaßnahme nur darin liegen, ob die Änderung der Verwendung zulässig war oder nicht.Nach Paragraph 40, Krnt DienstrechtsG 1994 ist auch eine nach Absatz 4, leg. cit. qualifizierte Verwendungsänderung durch Weisung (der LReg) zu verfügen. Auch wenn die neue Verwendung des Beamten seiner bisherigen Verwendung nicht gleichzuhalten wäre, kann die bescheidförmige Feststellung über die Personalmaßnahme nur darin liegen, ob die Änderung der Verwendung zulässig war oder nicht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011120158.X04Im RIS seit
14.06.2012Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015