Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Eine Eingabe ist bis zum Nachweis der Bevollmächtigung dem einschreitenden Vertreter zuzurechnen, sodass der Mängelbehebungsauftrag an diesen zu richten und ihm zuzustellen ist.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter VerbesserungsauftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2008040208.X02Im RIS seit
04.07.2012Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013