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21/03 GesmbH-RechtNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Eine Überprüfung der Tätigkeit eines mit der Erfüllung bestimmter Pflichten betrauten Geschäftsführers durch einen anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des erstgenannten Geschäftsführers zu zweifeln (Hinweis: E 30. September 1997, 97/08/0108). Ein solcher konkreter Anlass läge etwa vor, wenn der unzuständige Geschäftsführer Informationen über die problematische wirtschaftliche Lage der Beitragsschuldnerin erhalten hat (Hinweis: E 15. Oktober 2003, 2003/08/0112), wenn ihm Informationen darüber vorliegen, dass sein Mitgeschäftsführer gegen seine Pflicht zur Berichtigung der Zuschläge verstoßen hatte (Hinweis: E 20. Oktober 2010, 2009/08/0190) oder wenn er sich schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Einschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt hat und diese Beschränkung dazu führt, dass er beitragsrechtliche (abgabenrechtliche) Pflichtverletzungen von vornherein nicht erkennen kann (Hinweis: E 22. September 2004, 2001/08/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2010080193.X03Im RIS seit
10.07.2012Zuletzt aktualisiert am
05.04.2013