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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §293;Rechtssatz
Die Existenz des Zusammenführenden ist auch dann gesichert, wenn ihm gemeinsam mit seinem Ehepartner der "Haushaltsrichtsatz" des § 293 ASVG zur Verfügung steht und das restliche Haushaltseinkommen zur Unterhaltsleistung an den Nachziehenden verwendet wird, wobei für den Nachziehenden der einfache Richtsatz des § 293 ASVG erreicht werden muss (Hinweis E vom 18. März 2010, 2008/22/0637).Die Existenz des Zusammenführenden ist auch dann gesichert, wenn ihm gemeinsam mit seinem Ehepartner der "Haushaltsrichtsatz" des Paragraph 293, ASVG zur Verfügung steht und das restliche Haushaltseinkommen zur Unterhaltsleistung an den Nachziehenden verwendet wird, wobei für den Nachziehenden der einfache Richtsatz des Paragraph 293, ASVG erreicht werden muss (Hinweis E vom 18. März 2010, 2008/22/0637).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009220175.X01Im RIS seit
02.07.2012Zuletzt aktualisiert am
11.10.2012