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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Allein der Umstand, dass in einem Unternehmen mehrere Beschäftigte mit ähnlichen Aufgaben betraut sind und dafür verschieden entlohnt werden, spricht noch nicht dafür, dass die höher entlohnten Beschäftigten in keinem persönlich abhängigen Dienstverhältnis stehen. Die Entgeltlichkeit an sich ist nicht ein Teilmoment der persönlichen Abhängigkeit, sondern muss zu dieser hinzutreten, um die Versicherungspflicht zu begründen.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009080147.X03Im RIS seit
28.06.2012Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012